Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien sowie der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben, damit diese einer fachgerechten Entsorgung oder Wiederaufbereitung zugeführt werden können.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben. Alternativ können Sie Batterien auch an den örtlichen Sammel- und Recyclingstellen abgeben.
Batterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt und Gesundheit gefährden können. Gleichzeitig enthalten sie wertvolle Rohstoffe (z. B. Eisen, Zink, Mangan, Nickel), die wiederverwertet werden können.
Bedeutung der Batteriesymbole
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unterhalb des Symbols können folgende chemischen Kürzel stehen, die auf bestimmte enthaltene Schwermetalle hinweisen:
Pb = enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Informationen zu den gemäß Artikel 56 Absatz 4 der EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) enthaltenen Kosten finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien sind wir gemäß § 19 BattDG verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben, sofern Sie beim Kauf keine gebrauchte Starterbatterie zurückgeben.
Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird separat ausgewiesen.
Geben Sie uns eine gebrauchte Starterbatterie zurück, die wir gemäß § 18 BattDG als Neubatterie führen oder geführt haben, sind wir verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und Ihnen das Pfand zu erstatten.
Sofern wir Ihnen eine Pfandmarke ausgestellt haben, erfolgt die Pfanderstattung nur gegen Vorlage dieser Marke.
Rückgabeort:
PZ Vertrieb GmbH
Gewerbegebiet Zossener Str. 1a
14959 Trebbin
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist nicht zulässig, da sie unter die Gefahrgutverordnung fällt.
Alternativ können Sie Fahrzeug-Altbatterien kostenlos bei Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgeben. Diese Einrichtungen erstatten jedoch kein Batteriepfand.
Sie können sich dort jedoch die Rückgabe auf der Pfandmarke bestätigen lassen – wir erstatten Ihnen anschließend bei Vorlage die 7,50 Euro Pfand.